Die TeilnehmerInnen erhalten nach Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung ein
Hochschulzertifikat der staatlich anerkannten Steinbeis Hochschule Berlin, Akademie für Soziales
und Recht.
Die Abschlussprüfung besteht aus:
1. Referat (20 Minuten) und anschließendes Kolloquium.
2. Wissenschaftliche Hausarbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist der Besuch von 80% der
Ausbildungsstunden.
Es besteht die Möglichkeit, eventuell versäumte Ausbildung im darauffolgenden Lehrgang oder
an einem anderen Standort nachzuholen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit:
- sich vier dokumentierte Fälle anerkennen zu lassen
- zur Fallsupervision
- zur Intervision in Gruppen
- zu einem weiteren Aufbaumodul (Familie und/oder öffentlicher Bereich)
Damit wollen wir den Grundideen eines zu erwartenden Mediationsgesetzes folgen.
In unseren Trainings wird wissenschaftliches Wissen mit praktischen Mediationserfahrungen
kombiniert.
Zugangsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium; oder
- Berufsabschluss und dreijährige, einschlägige Berufserfahrung
(alle anderen Fälle bedürfen einer gesonderten Überprüfung)
Beispiel Hochschulzertifikat: